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Verschärftes Waffengesetz

C-S-A 04.08.2019

Das neue Waffengesetz gilt ab dem 15. August 2019, welches die Schweizer Stimmbevölkerung am 19. Mai 2019 angenommen hat. Für bestimmte halbautomatische Waffen gelten ab diesem Zeitpunkt neue Regeln. Sie gelten neu als "verbotene Waffen," können jedoch mit einer Ausnahmebewilligung weiterhin erworben werden.

Die Kantonspolizei Zürich hat eine Übersicht zusammengestellt, welche die wichtigsten Anpassungen anschaulich darstellt. lnformationen zur Aenderung des Waffengesetzes.pdf

Übersicht Kantonale Waffenbüros. Kantonale Waffenbüros.pdf

Weitere nützliche Informationen

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat die Broschüre mit den wichtigsten Informationen zum geänderten Waffengesetz aktualisiert.

Waffenbroschüre.pdf

Entscheidungshilfe Messer.pdf

Häufige Fragen und Antworten zum neuen Waffenrecht.

https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb/faq.html